Gebäudeenergieberatung
Die Zulassung zur Ausstellerberechtigung gemäß der Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung lt. Bundesanzeiger Nr. 144 vom 25.09.2009 S. 3360, ist dem Energieberater Heinz Pfeiffer durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle erteilt.
Unsere Tätigkeitsgebiete umfassen hier
- Vor-Ort Beratung für Gebäude mit Wohnanteil > 50%
umfassende Beratung zu dem baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -Verteilung, unter Einschluß der Warmwasserbereitung und der Nutzung
erneuerbarer Energien, Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen mit Nachweis des Energieverbrauches vor der Durchführung von Maßnahmen und nach der
Durchführung sowie zur Verminderung der Kohlendioxid - Emission,
Hinweise auf öffentliche Förderprogramme zur möglichen Umsetzung,
- Erstellung von Energieausweisen
Erstellung nach Bedarf und nach Verbrauch
- Seit der Energieeinsparverordnung 2007 hat jeder Mieter bei Bekundung des Interesses an einer Wohnungsanmietung das Recht zur Einsicht in den für das Gebäude zu erstellten Energieausweis.
- Bei Kauf oder Verkauf von beheizbaren Gebäuden ist ebenfalls der Energieausweis vorzulegen.
- Beratung zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom, Grubengas, (z.B. Windenergie, Wasserkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse inkl. Biogas)
- Beratung zu Maßnahmen der Nutzung erneuerbarer Energien
(Solarkollektoranlagen für Warmwasser- und Raumheizung, Anlagen zur Verfeuerung von Biomassen zur Wärmeerzeugung, Scheitholzvergaser zur
Wärmeerzeugung, Anlagen zur Nutzung von Geothermie, Anlagen zur Gewinnung von Biogas, Anlagen zur Gewinnung von kombinierter Wärme- und
Stromerzeugung - KWK)
Mit der Gebäudeenergieberatung werden insbesondere die Gebäudeeigentümer mit hohen Energieverbrauch und somit hohen Heizkosten angesprochen um die Möglichkeiten durch Errichtung von Anlagen inkl. der Inanspruchnahme von Fördermitteln nutzen zu können, Energiekosten einzusparen und die Kohlendioxid - Emission zu verringern.