Beweissicherungen für Mängel und Schäden an Gebäuden

  • Versicherungsschäden durch Feuer/Wasser/Sturm/Hagel
  • Schäden vor Ablauf bzw. während der Gewährleistungsfrist
  • Sonstige entstandene Schäden
  • Mängel und Schäden vor/nach und während der Ausführung von Bauleistungen
    (z.B. vor Beginn Straßen/Tiefbau, Bauleistung im Nachbargrundstück u.a.)

inkl. der Ermittlung von Kostenschätzung nach DIN 276 für die Beseitigung der Schäden.