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- Versicherungsschäden durch Feuer/Wasser/Sturm/Hagel
- Schäden vor Ablauf bzw. während der Gewährleistungsfrist
- Sonstige entstandene Schäden
- Mängel und Schäden vor/nach und während der Ausführung von Bauleistungen
(z.B. vor Beginn Straßen/Tiefbau, Bauleistung im Nachbargrundstück u.a.)
inkl. der Ermittlung von Kostenschätzung nach DIN 276 für die Beseitigung der Schäden.
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